Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Angst als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Graf, Dr. Pimmer, Dr. Zechner und Dr. Sailer als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach der am 12. Juli 1999 verstorbenen Danica A*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der gesetzlichen Erbin Leposava B*****, vertreten durch Dr. Hubert F. Kinz, Rechtsanwalt in Bregenz, gegen den Beschluss des Landesgerichtes Feldkirch als Rekursgericht vom 21. November 2000, GZ 4 R 219/00m-73, folgenden
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Auszug
Entscheidungstext 3Ob7/01b - Oberster Gerichtshof, 25 April 2001
GerichtOGHEntscheidungsdatum25.04.2001Geschäftszahl3Ob7/01bKopfDer...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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