Entscheidungstext 12Os35/01 - Oberster Gerichtshof, 10 April 2001

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.12Os35/01

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat am 10. April 2001 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rzeszut als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. E. Adamovic und Dr. Holzweber als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Dr. Mann als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Thorsten S***** wegen des Verbrechens der Schlepperei nach § 104 Abs 1 und Abs 3 FrG, AZ 11 Vr 130/01 des Landesgerichtes Ried im Innkreis, über die Grundrechtsbeschwerde des Beschuldigten gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Linz vom 6. März 2001, AZ 10 Bs 37/01 (= ON 23), nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

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Auszug


Entscheidungstext 12Os35/01 - Oberster Gerichtshof, 10 April 2001

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

10.04.2001

Geschäftszahl

12Os35/01

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 10. April 2001 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rzeszut als Vorsitzen...

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