Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer und Dr. Gerstenecker als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Anatoli P*****, geboren am ***** vertreten durch Dr. Oliver Koch, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, Wien 1., Singerstraße 17-19, wegen S 55,927.351,-- sA folgenden
Beschlussgefasst:Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Entscheidungstext 1Nd8/01 - Oberster Gerichtshof, 21 März 2001
GerichtOGHEntscheidungsdatum21.03.2001Geschäftszahl1Nd8/0...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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