Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat am 8. März 2001 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rzeszut als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schindler, Dr. Adamovic, Dr. Holzweber und Dr. Philipp als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Gottweis als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Franz O***** wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 zweiter Fall, Abs 3, 148 zweiter Fall StGB über den Antrag des Verurteilten auf außerordentliche Wiederaufnahme des Strafverfahrens nach § 362 StPO nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den
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Auszug
Entscheidungstext 12Os18/01 - Oberster Gerichtshof, 08 März 2001
GerichtOGHEntscheidungsdatum08.03.2001Geschäftszahl12Os18/01KopfDer Ober...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
