Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Langer und Dr. Rohrer sowie die fachkundigen Laienrichter HR Mag. Georg Genser und Helmuth Prenner als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Willibald St*****, vertreten durch Dr. Georg Hahmann, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Bundessozialamt *****, wegen S 50.000 netto Insolvenz-Ausfallgeld, infolge außerordentlicher Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 17. Jänner 2001, GZ 9 Rs 313/00s-17, den
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Auszug
Entscheidungstext 8ObS42/01m - Oberster Gerichtshof, 22 Februar 2001
GerichtOGHEntscheidungsdatum22.02.2001Geschäftszahl8ObS42/01mKopfDer Oberste Gerich...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
