Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat am 15. Februar 2001 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rzeszut als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schindler und Dr. E. Adamovic als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Schmidt als Schriftführerin, über den von Dr. Werner O***** zu den Strafsachen AZ 35 Vr 450/80, 34 Vr 3439/81, jeweils des Landesgerichtes Innsbruck, gestellten Fristsetzungsantrag gemäß § 91 GOG vom 21. November 2000 in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschlussgefasst:Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Entscheidungstext 12Fs1/01 - Oberster Gerichtshof, 15 Februar 2001
GerichtOGHEntscheidungsdatum15.02.2001Geschäftszahl...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Wenn Sie bereits Kunde von vLex sind, hier zugreifen
