Entscheidungstext 8Ob289/00h - Oberster Gerichtshof, 25 Januar 2001

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.8Ob289/00h

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Langer, Dr. Rohrer, Dr. Spenling und Dr. Kuras als weitere Richter in der Konkurssache der Ing. V***** Gesellschaft m.b.H.,*****, wegen Auftrages nach § 124 KO, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Masseverwalters Dr. Hans Lesigang, Rechtsanwalt in Wien, gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien als Rekursgericht vom 26. September 2000, GZ 28 R 99/00k-55, den

Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 8Ob289/00h - Oberster Gerichtshof, 25 Januar 2001

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

25.01.2001

Geschäftszahl

8Ob289/00h

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzende...

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