Entscheidungstext 9ObA246/00t - Oberster Gerichtshof, 10 Januar 2001

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.9ObA246/00t

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Steinbauer und Dr. Spenling als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei David T*****, Angestellter, ***** vertreten durch Dr. Gustav Teicht und Dr. Gerhard Jöchl, Rechtsanwaltspartnerschaft in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. Susi Rathauscher, Rechtsanwältin in Wien, als Masseverwalterin im Konkurs über das Vermögen der B*****GmbH, ***** wegen Feststellung, über den Antrag des Dr. Michael Kaintz, Rechtsanwalt, Untere Hauptstraße 31, 7100 Neusiedl am See, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der klagenden Partei, vertreten durch Dr. Gustav Teicht und Dr. Gerhard Jöchl, Rechtsanwaltspartnerschaft in Wien, den

Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 9ObA246/00t - Oberster Gerichtshof, 10 Januar 2001

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

10.01.2001

Geschäftszahl

9ObA246/00t

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräside...

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