Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Steinbauer und Dr. Spenling als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei David T*****, Angestellter, ***** vertreten durch Dr. Gustav Teicht und Dr. Gerhard Jöchl, Rechtsanwaltspartnerschaft in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. Susi Rathauscher, Rechtsanwältin in Wien, als Masseverwalterin im Konkurs über das Vermögen der B*****GmbH, ***** wegen Feststellung, über den Antrag des Dr. Michael Kaintz, Rechtsanwalt, Untere Hauptstraße 31, 7100 Neusiedl am See, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der klagenden Partei, vertreten durch Dr. Gustav Teicht und Dr. Gerhard Jöchl, Rechtsanwaltspartnerschaft in Wien, den
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Auszug
Entscheidungstext 9ObA246/00t - Oberster Gerichtshof, 10 Januar 2001
GerichtOGHEntscheidungsdatum10.01.2001Geschäftszahl9ObA246/00tKopfDer Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräside...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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