Entscheidungstext 6Ob286/00b - Oberster Gerichtshof, 14 Dezember 2000

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.6Ob286/00b

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schiemer, Dr. Huber, Dr. Prückner und Dr. Schenk als weitere Richter in der Rechtssache der wiederaufnahmsklagenden Partei  M***** Gesellschaft mbH, ***** wider die wiederaufnahmsbeklagte Partei Dkfm. Franz M*****, vertreten durch Dr. Willi Fuhrmann, Rechtsanwalt in Baden, wegen Wiederaufnahme des Verfahrens AZ 33 Cg 151/92 des Handelsgerichtes Wien (Streitwert 118.815 S sA; hier: Ablehnung von Richtern) über den Rekurs der wiederaufnahmsklagenden Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien vom 2. Oktober 2000, GZ 13 Nc 22/00k-5, womit der Ablehnungsantrag der wiederaufnahmsklagenden Partei gegen drei Richter des Oberlandesgerichtes Wien in dem zu AZ 3 R 48/00a anhängig gewesenen Rekursverfahren zurückgewiesen wurde, in nichtöffentlicher Sitzung folgenden

Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 6Ob286/00b - Oberster Gerichtshof, 14 Dezember 2000

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

14.12.2000

Geschäftszahl

6Ob286/00b

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schiemer, Dr. Huber, Dr. Prückner und Dr. Schenk als weitere...

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