Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin W***** GmbH, ***** vertreten durch Dr. Michael Wonisch und Dr. Hansjörg Reiner, Rechtsanwälte in Salzburg, gegen die Antragsgegnerin G***** GmbH, D-*****, wegen S 54.690,50, wegen Bestimmung der Zuständigkeit nach § 28 JN den
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Auszug
Entscheidungstext 7Nd518/00 - Oberster Gerichtshof, 12 Dezember 2000
GerichtOGHEntscheidungsdatum12.12.2000Geschäftszahl7Nd518/00KopfDer Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Beteiligungen
BETRIFFT
- Rechtssätz 7Nd515/96; - Oberster Gerichtshof, 30 Januar 1997
- Rechtssätz 7Nd511/83; - Oberster Gerichtshof, 13 Juli 1983
ERWÄHNT von
