Entscheidungstext 7Nd518/00 - Oberster Gerichtshof, 12 Dezember 2000

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.7Nd518/00

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin W***** GmbH, ***** vertreten durch Dr. Michael Wonisch und Dr. Hansjörg Reiner, Rechtsanwälte in Salzburg, gegen die Antragsgegnerin G***** GmbH, D-*****, wegen S 54.690,50, wegen Bestimmung der Zuständigkeit nach § 28 JN den

Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 7Nd518/00 - Oberster Gerichtshof, 12 Dezember 2000

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

12.12.2000

Geschäftszahl

7Nd518/00

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes...

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