Entscheidungstext 13Os122/00 - Oberster Gerichtshof, 08 November 2000

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.13Os122/00

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat am 8. November 2000 durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Brustbauer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rouschal, Dr. Schmucker, Dr. Habl und Dr. Ratz als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Schwahofer als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Frank A***** alias Sony N***** wegen des Verbrechens nach § 28 Abs 2 zweiter Fall SMG über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes Korneuburg als Schöffengericht vom 13. Juli 2000, GZ 60 dVr 523/00-56, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 13Os122/00 - Oberster Gerichtshof, 08 November 2000

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

08.11.2000

Geschäftszahl

13Os122/00

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 8. November 2000 durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Brustba...

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