Entscheidungstext 10ObS307/00w - Oberster Gerichtshof, 24 Oktober 2000

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.10ObS307/00w

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr und Dr. Steinbauer sowie die fachkundigen Laienrichter MR Dipl.Ing. Gustav Poinstingl (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und ADir. Winfried Kmenta (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Cornelia W*****, Angestellte, *****, vertreten durch Dr. Markus Ch. Weinl, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, 1200 Wien, Adalbert-Stifter-Straße 65, vor dem Obersten Gerichtshof nicht vertreten, wegen Integritätsabgeltung, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der klagenden Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Innsbruck als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 13. September 2000, GZ 23 Rs 62/00i-16, womit infolge Rekurses der klagenden Partei der Beschluss des Landesgerichtes Feldkirch als Arbeits- und Sozialgericht vom 17. Mai 2000, GZ 34 Cgs 40/00t-11, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 10ObS307/00w - Oberster Gerichtshof, 24 Oktober 2000

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

24.10.2000

Geschäftszahl

10ObS307/00w

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obers...

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