Entscheidungstext 10Ob269/00g - Oberster Gerichtshof, 03 Oktober 2000

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.10Ob269/00g

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr, Dr. Steinbauer, Dr. Fellinger und Dr. Hoch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Angelika P*****, vertreten durch DDr. Jörg Christian Horwath, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Stefan P*****, vertreten durch den Sachwalter Mag. Gerhard Brandstätter, Rechtsanwalt in Innsbruck, wegen Ehescheidung, infolge außerordentlicher Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Berufungsgericht vom 5. Juli 2000, GZ 4 R 257/00y-39, den

Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 10Ob269/00g - Oberster Gerichtshof, 03 Oktober 2000

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

03.10.2000

Geschäftszahl

10Ob269/00g

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer a...

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