Entscheidungstext 7Ob174/00i - Oberster Gerichtshof, 27 September 2000

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.7Ob174/00i

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller und Dr. Kuras als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj. Melanie C*****, wegen Übertragung der Obsorge, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters Martin C*****, gegen den Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 16. Mai 2000, GZ 43 R 232/00m-243, mit dem dem Rekurs des Vaters gegen den Beschluss des Bezirksgerichtes Donaustadt vom 9. März 2000, GZ 29 P 188/96d-239, nicht Folge gegeben wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 7Ob174/00i - Oberster Gerichtshof, 27 September 2000

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

27.09.2000

Geschäftszahl

7Ob174/00i

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller und Dr. Kuras als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj. Melanie C*****, wegen Übertragung der Obsorge, über den außerordentlichen R...

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