Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Angst als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Graf, Dr. Pimmer, Dr. Zechner und Dr. Sailer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Dr. Reinhard S*****, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des Peter Z*****, gegen die beklagte Partei Gabriele P*****, vertreten durch Dr. Roland Gabl und andere Rechtsanwälte in Linz, wegen Aufkündigung, über die Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Landesgerichtes Wels als Berufungsgericht vom 11. August 1999, GZ 22 R 212/99d-24, womit infolge Berufung der klagenden Partei das Urteil des Bezirksgerichtes Wels vom 21. März 1999, GZ 6 C 202/97z-19, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung folgenden
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Auszug
Entscheidungstext 3Ob320/99a - Oberster Gerichtshof, 20 September 2000
GerichtOGHEntscheidungsdatum20.09.2000Geschäftszahl3Ob320/99aKopfDer Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Angst als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Graf, Dr. Pimmer, Dr. Zechner und Dr. Sailer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Dr. Reinhard S*****, als Masseverwalter im Konkurs über das...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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