Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat am 12. September 2000 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kuch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Ebner, Dr. Habl, Dr. Zehetner und Dr. Danek als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Krüger als Schriftführer, in der Medienrechtssache des Privatanklägers und Antragstellers Ing. Emil L***** gegen Dr. Robert B***** wegen § 111 StGB und die W***** GmbH als Antragsgegnerin wegen § 6 MedienG, AZ 9b EVr 288/98 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, über die Beschwerden des Privatanklägers und Antragstellers vom 23. Mai 2000 sowie über die Ablehnung des Oberlandesgerichtes Wien in nichtöffentlicher Sitzung den
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Auszug
Entscheidungstext 11Os73/00 - Oberster Gerichtshof, 12 September 2000
GerichtOGHEntscheidungsdatum12.09.2000Geschäftszahl11Os73/00 (11Os84/00)KopfDer Oberste Gerichtshof hat am 12. September 2000 d...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
