Entscheidungstext 11Os73/00 - Oberster Gerichtshof, 12 September 2000

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.11Os73/00

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat am 12. September 2000 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kuch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Ebner, Dr. Habl, Dr. Zehetner und Dr. Danek als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Krüger als Schriftführer, in der Medienrechtssache des Privatanklägers und Antragstellers Ing. Emil L***** gegen Dr. Robert B***** wegen § 111 StGB und die W***** GmbH als Antragsgegnerin wegen § 6 MedienG, AZ 9b EVr 288/98 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, über die Beschwerden des Privatanklägers und Antragstellers vom 23. Mai 2000 sowie über die Ablehnung des Oberlandesgerichtes Wien in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 11Os73/00 - Oberster Gerichtshof, 12 September 2000

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

12.09.2000

Geschäftszahl

11Os73/00 (11Os84/00)

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 12. September 2000 d...

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