Entscheidungstext 10Nd510/00 - Oberster Gerichtshof, 02 August 2000

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.10Nd510/00

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr, Dr. Steinbauer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. med. Andreas O*****, Facharzt *****, vertreten durch MMag. Dr. Peter E. Pescoller, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei A***** GmbH, ***** vertreten durch Dr. Günther Riess, Rechtsanwalt in Innsbruck, wegen S 27.029,80 sA, über den Ordinationsantrag der klagenden Partei gemäß  § 28 JN den

Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 10Nd510/00 - Oberster Gerichtshof, 02 August 2000

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

02.08.2000

Geschäftszahl

10Nd510/00

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr, Dr. Steinbauer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Par...

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