Entscheidungstext 6Nd2/00 - Oberster Gerichtshof, 13 Juli 2000

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.6Nd2/00

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber und Dr. Prückner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Winfried L. H*****, vertreten durch Dr. Wilfried Haslauer ua Rechtsanwälte in Salzburg, gegen die beklagte Partei Dr. Michael J. M*****, vertreten durch Giger, Ruggenthaler & Simon Rechtsanwälte KEG, Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung, über den Delegierungsantrag der klagenden Partei den

Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 6Nd2/00 - Oberster Gerichtshof, 13 Juli 2000

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

13.07.2000

Geschäftszahl

6Nd2/00

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat des Obersten Geric...

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