Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber und Dr. Prückner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Winfried L. H*****, vertreten durch Dr. Wilfried Haslauer ua Rechtsanwälte in Salzburg, gegen die beklagte Partei Dr. Michael J. M*****, vertreten durch Giger, Ruggenthaler & Simon Rechtsanwälte KEG, Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung, über den Delegierungsantrag der klagenden Partei den
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Auszug
Entscheidungstext 6Nd2/00 - Oberster Gerichtshof, 13 Juli 2000
GerichtOGHEntscheidungsdatum13.07.2000Geschäftszahl6Nd2/00KopfDer Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat des Obersten Geric...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
