Entscheidungstext 15Os52/00 - Oberster Gerichtshof, 15 Juni 2000

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.15Os52/00

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat am 15. Juni 2000 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Markel als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag. Strieder, Dr. Schmucker, Dr. Zehetner und Dr. Danek als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Lackner als Schriftführerin, in der Strafsache gegen El Sayed Abdel Hakim A***** wegen des Verbrechens nach § 28 Abs 2 und 3 erster Fall SMG und einer anderen strafbaren Handlung über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Schöffengericht vom 6. Oktober 1999, GZ 8 Vr 3165/98-73, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

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Auszug


Entscheidungstext 15Os52/00 - Oberster Gerichtshof, 15 Juni 2000

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

15.06.2000

Geschäftszahl

15Os52/00

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 15. Juni 2000 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Markel als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag. Strieder, Dr. Schmucker, Dr. Zehetner und Dr. Danek als weitere Richter, in Gegenwart der Richtera...

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