Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Steinbauer und Dr. Spenling sowie die fachkundigen Laienrichter OLWR Dr. Hans Lahner und Mag. Gabriele Jarosch als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei D***** Versicherungs-AG, ***** vertreten durch Dr. Wolfgang Muchitsch, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei Erich S*****, Postbeamter, ***** vertreten durch Dr. Leonhard Ogris, Rechtsanwalt in Deutschlandsberg, wegen S 89.742 sA, über die außerordentliche Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Graz als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 2. März 2000, GZ 8 Ra 258/99v-34, den
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Auszug
Entscheidungstext 9ObA128/00i - Oberster Gerichtshof, 31 Mai 2000
GerichtOGHEntscheidungsdatum31.05.2000Geschäftszahl9ObA128/00iKopfDer Oberste Gerichtshof hat als Revisionsge...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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