Entscheidungstext 13Os34/00 - Oberster Gerichtshof, 05 Mai 2000

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.13Os34/00

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat am 5. Mai 2000 durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Brustbauer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rouschal, Dr. Schmucker, Dr. Habl und Dr. Ratz als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Graf als Schriftführer, in der Strafsache gegen Mario F***** wegen des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 2 StGB sowie einer weiteren strafbaren Handlung über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten und die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt als Jugendschöffengericht vom 16. August 1999, GZ 16 Vr 1165/97-26, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Entscheidungstext 13Os34/00 - Oberster Gerichtshof, 05 Mai 2000

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

05.05.2000

Geschäftszahl

13Os34/00

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 5. Mai 2000 durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Brustbauer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rouschal, Dr. Schmucker, Dr. Habl und Dr. Ratz als weitere Richter, in G...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes


Wenn Sie bereits Kunde von vLex sind, hier zugreifen