Entscheidungstext 13Os24/00 - Oberster Gerichtshof, 12 April 2000

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.13Os24/00

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat am 12. April 2000 durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Brustbauer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rouschal, Dr. Schmucker, Dr. Habl und Dr. Ratz als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Podrazil als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Siegfried A***** und andere Angeklagte wegen des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB und anderer strafbarer Handlungen über die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Luciano L***** und den Berufungen der Angeklagten Helmut B*****, Oswald A*****, Luciano L***** sowie der Staatsanwaltschaft, gegen das Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt als Schöffengericht vom 2. Dezember 1999, GZ 18 Vr 1076/99-117, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 13Os24/00 - Oberster Gerichtshof, 12 April 2000

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

12.04.2000

Geschäftszahl

13Os24/00

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 12. April 2000 durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Brustbauer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obers...

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