Entscheidungstext 4Ob79/00x - Oberster Gerichtshof, 21 März 2000

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.4Ob79/00x

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kodek als Vorsitzenden, den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Griß und Dr. Schenk und den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei V***** Gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Dr. Gerald Ganzger, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei "W*****" *****Verlagsgesellschaft m. b. H., *****, vertreten durch Giger, Ruggenthaler & Simon Rechtsanwälte KEG in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert im Provisorialverfahren 450.000 S), über den außerordentlichen Revisionsrekurs der beklagten Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien als Rekursgericht vom 3. Februar 2000, GZ 1 R 217/99k-9, den

Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 4Ob79/00x - Oberster Gerichtshof, 21 März 2000

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

21.03.2000

Geschäftszahl

4Ob79/00x

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Ge...

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