Entscheidungstext 8Ob303/99p - Oberster Gerichtshof, 09 März 2000

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.8Ob303/99p

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Langer, Dr. Rohrer, Dr. Adamovic und Dr. Spenling als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei V*****, reg. Gen. m. b. H., *****, vertreten durch Dr. Markus Purtscher, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider die beklagte Partei Mag. Sandra S*****, vertreten durch Dr. Klaus Nuener, Rechtsanwalt in Innsbruck, wegen S 4,000.000,-- s. A. infolge außerordentlicher Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck als Berufungsgericht vom 15. September 1999, GZ 3 R 77/99v-33, den

Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 8Ob303/99p - Oberster Gerichtshof, 09 März 2000

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

09.03.2000

Geschäftszahl

8Ob303/99p

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden...

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