Entscheidungstext 14Os3/00 - Oberster Gerichtshof, 01 Februar 2000

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.14Os3/00

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat am 1. Feber 2000 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Massauer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Mayrhofer, Dr. Holzweber, Dr. Ratz und Dr. Philipp als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Mezera als Schriftführerin in der Strafsache gegen Ing. Jürgen B***** wegen des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB und anderer strafbarer Handlungen, AZ 27 Vr 2.406/95 des Landesgerichtes Innsbruck, über die vom Generalprokurator erhobene Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes gegen das Urteil vom 17. August 1999 (= ON 84), nach öffentlicher Verhandlung in Anwesenheit des Vertreters des Generalprokurators, Generalanwalt Dr. Raunig, und des Verteidigers Mag. Mader, jedoch in Abwesenheit des Angeklagten zu Recht erkannt:

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Auszug


Entscheidungstext 14Os3/00 - Oberster Gerichtshof, 01 Februar 2000

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

01.02.2000

Geschäftszahl

14Os3/00

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 1. Feber 2000 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Massauer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Ob...

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