Entscheidungstext 8Ob267/99v - Oberster Gerichtshof, 27 Januar 2000

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.8Ob267/99v

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Langer, Dr. Rohrer, Dr. Adamovic und Dr. Spenling als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach der ***** Dkfm. Dr. Elfriede T*****, wegen Nachlassseparation über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Dr. Olga K*****, vertreten durch Dr. Monika Urban-Redtenbacher, Rechtsanwältin in Wien, gegen den Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 18. Juni 1999, GZ 43 R 489/99a, 43 R 490/99y und 43 R 521/99g-97, den

Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 8Ob267/99v - Oberster Gerichtshof, 27 Januar 2000

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

27.01.2000

Geschäftszahl

8Ob267/99v

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitze...

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