Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Mag. Engelmaier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schiemer, Dr. Huber, Dr. Prückner und Dr. Schenk als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj. Calvin F*****, geboren am 14. Mai 1992, ***** vertreten durch den Unterhaltssachwalter Magistrat der Stadt Wien, Amt für Jugend und Familie für den 21. Bezirk, 1210 Wien, Am Spitz 1, über den Revisionsrekurs des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien gegen den Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 6. Oktober 1999, GZ 45 R 686/99m-179, womit der Beschluss des Bezirksgerichtes Floridsdorf vom 27. August 1999, GZ 24 P 135/99w-169 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 9. September 1999, GZ 24 P 135/99w-173, abgeändert wurde, den
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Auszug
Entscheidungstext 6Ob341/99m - Oberster Gerichtshof, 20 Januar 2000
GerichtOGHEntscheidungsdatum20.01.2000Geschäftszahl6Ob341/99mKopfDer Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Mag. Engelmaier als Vorsitzenden und die Hofräte de...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
