Entscheidungstext 11Os131/99 - Oberster Gerichtshof, 14 Dezember 1999

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.11Os131/99

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat am 14. Dezember 1999 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kuch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Ebner, Dr. Habl, Dr. Zehetner und Dr. Danek 1als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Harm als Schriftführer, im Verfahren zur Unterbringung des Karl Josef P***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Betroffenen gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 20. Mai 1999, GZ 1 b Vr 8351/98-69, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 11Os131/99 - Oberster Gerichtshof, 14 Dezember 1999

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

14.12.1999

Geschäftszahl

11Os131/99

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 14. Dezember 1999 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kuch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Ebner, Dr. Habl, Dr. Zehetner und Dr. Danek 1als weitere Ri...

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