Entscheidungstext 10Ob325/99p - Oberster Gerichtshof, 14 Dezember 1999

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.10Ob325/99p

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr, Dr. Steinbauer, Dr. Hopf und Dr. Fellinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Elisabeth J*****, Private, *****, vertreten durch Mag. Anna-Maria Freiberger, Rechtsanwältin in Wien, wider die beklagte Partei Etelka P*****, Pensionistin, *****, vertreten durch Dr. Karl Mathias Weber, Rechtsanwalt in Wien, wegen S 54.973,50 s. A. und Räumung über den außerordentlichen Revisionsrekurs der beklagten Partei gegen den Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 22. September 1999, GZ 39 R 359/99d-57, womit über den Rekurs der beklagten Partei der Beschluss des Bezirksgerichtes Hernals vom 2. Juni 1999, GZ 5 C 75/97a (verbunden mit 5 C 955/98i)-51, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Entscheidungstext 10Ob325/99p - Oberster Gerichtshof, 14 Dezember 1999

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

14.12.1999

Geschäftszahl

10Ob325/99p

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. E...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes


Wenn Sie bereits Kunde von vLex sind, hier zugreifen