Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Langer und Dr. Adamovic als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Albert S*****, Privater, ***** vertreten durch Dr. Dieter Zaponig, Rechtsanwalt in Graz, wider die beklagte Partei E***** Aktiengesellschaft, ***** vertreten durch Schönherr, Barfuß, Torggler & Partner, Rechtsanwälte in Wien, wegen S 60.000,-- sA, infolge Delegierungsantrages der klagenden Partei den
Beschlussgefasst:Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Entscheidungstext 8Nd504/99 - Oberster Gerichtshof, 15 Oktober 1999
GerichtOGHEntscheidungsdatum15.10.1999Geschäftszahl8Nd504/99KopfDer Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Ob...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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