Entscheidungstext 6Nd2/99 - Oberster Gerichtshof, 06 Oktober 1999

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.6Nd2/99

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Mag. Engelmaier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schiemer und Dr. Huber als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei MMag. Dr. Gerhard J*****, gegen die beklagte Partei Gudrun B*****, wegen Rechnungslegung, Abgabe von Erklärungen und 25.000 S, über den Antrag der klagenden Partei auf Delegierung eines Gerichtes außerhalb des Sprengels des Oberlandesgerichtes Linz den

Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 6Nd2/99 - Oberster Gerichtshof, 06 Oktober 1999

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

06.10.1999

Geschäftszahl

6Nd2/99

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Mag. ...

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