Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Mag. Engelmaier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schiemer und Dr. Huber als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei MMag. Dr. Gerhard J*****, gegen die beklagte Partei Gudrun B*****, wegen Rechnungslegung, Abgabe von Erklärungen und 25.000 S, über den Antrag der klagenden Partei auf Delegierung eines Gerichtes außerhalb des Sprengels des Oberlandesgerichtes Linz den
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Auszug
Entscheidungstext 6Nd2/99 - Oberster Gerichtshof, 06 Oktober 1999
GerichtOGHEntscheidungsdatum06.10.1999Geschäftszahl6Nd2/99KopfDer Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Mag. ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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