Entscheidungstext 1Ob98/99i - Oberster Gerichtshof, 05 August 1999

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.1Ob98/99i

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer, Dr. Gerstenecker, Dr. Rohrer und Dr. Zechner als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache der Betroffenen Ingrid C*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragsteller 1.) Isolde C*****, und 2.) Karl C*****, beide *****, beide vertreten durch Mag. Martin Machold, Rechtsanwalt in Wien, gegen den Beschluß des Landesgerichts Wiener Neustadt als Rekursgericht vom 2. Februar 1999, GZ 17 R 147/98h-67, folgenden

Beschluß

gefaßt:

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Auszug


Entscheidungstext 1Ob98/99i - Oberster Gerichtshof, 05 August 1999

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

05.08.1999

Geschäftszahl

1Ob98/99i

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden sowie die...

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