Entscheidungstext 2Nd508/99 - Oberster Gerichtshof, 09 Juli 1999

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.2Nd508/99

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel und Dr. Baumann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden (antragstellenden) Parteien

1.) Karin K*****, und 2.) Peter K*****, beide vertreten durch Mag. Klaus Hehenberger, Rechtsanwalt in Wels, wider die beklagte Partei K***** GmbH   Bundesrepublik Deutschland, wegen S 42.490,-- sA, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

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Auszug


Entscheidungstext 2Nd508/99 - Oberster Gerichtshof, 09 Juli 1999

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

09.07.1999

Geschäftszahl

2Nd508/99

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsident...

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