Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel und Dr. Baumann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden (antragstellenden) Parteien
1.) Karin K*****, und 2.) Peter K*****, beide vertreten durch Mag. Klaus Hehenberger, Rechtsanwalt in Wels, wider die beklagte Partei K***** GmbH Bundesrepublik Deutschland, wegen S 42.490,-- sA, in nichtöffentlicher Sitzung denBeschlußgefaßt:Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Entscheidungstext 2Nd508/99 - Oberster Gerichtshof, 09 Juli 1999
GerichtOGHEntscheidungsdatum09.07.1999Geschäftszahl2Nd508/99KopfDer Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsident...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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