Entscheidungstext 1Nd12/99 - Oberster Gerichtshof, 08 Juli 1999

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.1Nd12/99

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer und Dr. Gerstenecker als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Arnold M*****, wider die Antragsgegner 1) Dr. Peter P*****, und 2) Republik Österreich, wegen Bewilligung der Verfahrenshilfe den

Beschluß

gefaßt:

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Auszug


Entscheidungstext 1Nd12/99 - Oberster Gerichtshof, 08 Juli 1999

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

08.07.1999

Geschäftszahl

1Nd12/...

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