Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer und Dr. Gerstenecker als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Arnold M*****, wider die Antragsgegner 1) Dr. Peter P*****, und 2) Republik Österreich, wegen Bewilligung der Verfahrenshilfe den
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Auszug
Entscheidungstext 1Nd12/99 - Oberster Gerichtshof, 08 Juli 1999
GerichtOGHEntscheidungsdatum08.07.1999Geschäftszahl1Nd12/...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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