Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko, Dr. Tittel, Dr. Baumann und Hon. Prof. Dr. Danzl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Christian W*****, vertreten durch Dr. Alfons Klaunzer und Dr. Josef Klaunzer, Rechtsanwälte in Innsbruck, wider die beklagte Partei 1. Sabine S*****, 2. Erwin S*****, 3. E*****-AG, ***** alle vertreten durch Dr. Heinz Bauer, Rechtsanwalt in Innsbruck, wegen S 489.414,80 sA, Rentenzahlung und Feststellung, infolge außerordentlicher Revision der beklagten Parteien und Rekurses der klagenden Partei gegen die Berufungsentscheidung des Oberlandesgerichtes Innsbruck vom 28. April 1999, GZ 1 R 67/99h-34, womit das Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 23. Jänner 1999, GZ 17 Cg 276/96x-28, teils bestätigt und teils aufgehoben wurde, den
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Auszug
Entscheidungstext 2Ob177/99i - Oberster Gerichtshof, 01 Juli 1999
GerichtOGHEntscheidungsdatum01.07.1999Geschäftszahl2Ob177/99iKopfDer Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Oberst...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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