Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat am 24. Juni 1999 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Markel als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag. Strieder, Dr. Schmucker, Dr. Zehetner und Dr. Danek als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr. Aichinger als Schriftführer, in der Strafsache gegen Christian H***** und einen anderen Angeklagten wegen des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1 StGB und anderer strafbarer Handlungen über die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Christian H***** gegen das Urteil des Landesgerichtes Salzburg als Schöffengericht in Jugendstrafsachen vom 13. Oktober 1998, GZ 41 Vr 2401/97-65, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den
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Auszug
Entscheidungstext 15Os74/99 - Oberster Gerichtshof, 24 Juni 1999
GerichtOGHEntscheidungsdatum24.06.1999Geschäftszahl15Os74/99KopfDer Oberste Gerichtshof hat am 24. Juni 1999 durch den Senatspräsidenten des Obersten Ge...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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