Entscheidungstext 15Os74/99 - Oberster Gerichtshof, 24 Juni 1999

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.15Os74/99

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat am 24. Juni 1999 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Markel als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag. Strieder, Dr. Schmucker, Dr. Zehetner und Dr. Danek als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr. Aichinger als Schriftführer, in der Strafsache gegen Christian H***** und einen anderen Angeklagten wegen des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1 StGB und anderer strafbarer Handlungen über die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Christian H***** gegen das Urteil des Landesgerichtes Salzburg als Schöffengericht in Jugendstrafsachen vom 13. Oktober 1998, GZ 41 Vr 2401/97-65, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

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Auszug


Entscheidungstext 15Os74/99 - Oberster Gerichtshof, 24 Juni 1999

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

24.06.1999

Geschäftszahl

15Os74/99

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 24. Juni 1999 durch den Senatspräsidenten des Obersten Ge...

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