Entscheidungstext 15Os49/99 - Oberster Gerichtshof, 10 Juni 1999

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.15Os49/99

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat am 10. Juni 1999 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Markel als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag. Strieder, Dr. Schmucker, Dr. Ratz und Dr. Danek als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr. Aichinger als Schriftführer, in der Strafsache gegen Hans-Jörg St***** wegen des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 1. Fall StGB über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 25. November 1998, GZ 12d Vr 10.998/94-84, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

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Auszug


Entscheidungstext 15Os49/99 - Oberster Gerichtshof, 10 Juni 1999

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

10.06.1999

Geschäftszahl

15Os49/99

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 10. Juni 1999 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Markel als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag. Strieder, Dr. Schmucker, Dr. Ratz und Dr. Danek als weitere Richter, in Gegenwart des...

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