Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Mag. Engelmaier als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schiemer, Dr. Huber, Dr. Prückner und Dr. Schenk als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach dem am 8. Dezember 1996 verstorbenen Walther D*****, wegen Enthebung und Neubestellung eines Verlassenschaftskurators, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der Verlassenschaftskuratorin Dr. Christa D*****, vertreten durch Dr. Rainer M. Strickner, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen den Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck als Rekursgerichtes vom 18. September 1998, GZ 54 R 185/98x-68, den
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Auszug
Entscheidungstext 6Ob41/99v - Oberster Gerichtshof, 20 Mai 1999
GerichtOGHEntscheidungsdatum20.05.1999Geschäftszahl6Ob41/99vKopfDer Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Mag. Engelmaier als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Oberste...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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