Entscheidungstext 6Ob41/99v - Oberster Gerichtshof, 20 Mai 1999

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.6Ob41/99v

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Mag. Engelmaier als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schiemer, Dr. Huber, Dr. Prückner und Dr. Schenk als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach dem am 8. Dezember 1996 verstorbenen Walther D*****, wegen Enthebung und Neubestellung eines Verlassenschaftskurators, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der Verlassenschaftskuratorin Dr. Christa D*****, vertreten durch Dr. Rainer M. Strickner, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen den Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck als Rekursgerichtes vom 18. September 1998, GZ 54 R 185/98x-68, den

Beschluß

gefaßt:

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Auszug


Entscheidungstext 6Ob41/99v - Oberster Gerichtshof, 20 Mai 1999

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

20.05.1999

Geschäftszahl

6Ob41/99v

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Mag. Engelmaier als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Oberste...

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