Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat am 20. April 1999 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Massauer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Mayrhofer, Dr. Holzweber, Dr. Ratz und Dr. Philipp als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Leitner als Schriftführer, in der Strafsache gegen Christian J***** und andere Angeklagte wegen des Verbrechens nach § 28 Abs 2 und Abs 4 Z 3 SMG über die Nichtigkeitsbeschwerden und die Berufungen der Angeklagten Christian J***** und Franz H***** gegen das Urteil des Landesgerichtes Linz als Schöffengericht vom 28. Oktober 1998, GZ 29 Vr 1.033/96-176, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den
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Auszug
Entscheidungstext 14Os24/99 - Oberster Gerichtshof, 20 April 1999
GerichtOGHEntscheidungsdatum20.04.1999Geschäftszahl14Os24/99KopfDer Oberste Gerichtshof hat am 20. April 1999 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Massauer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Mayrhofer, Dr. Holzweber, Dr. Ratz und Dr. Philipp al...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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