Entscheidungstext 8NdA1/99 - Oberster Gerichtshof, 15 April 1999

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.8NdA1/99

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Langer und Dr. Rohrer als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Manfred K*****, vertreten durch Dr. Marie-Luise Safranek, Rechtsanwältin in Graz, wider die beklagte Partei Firma W***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Gustav Teicht ua, Rechtsanwälte in Wien, wegen S 183.427,33 sA, über den Delegierungsantrag der beklagten Partei den

Beschluß

gefaßt:

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Auszug


Entscheidungstext 8NdA1/99 - Oberster Gerichtshof, 15 April 1999

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

15.04.1999

Geschäftszahl

8NdA1/99

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch ...

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