Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat am 2. März 1999 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Massauer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Mayrhofer, Dr. Holzweber, Dr. Ratz und Dr. Philipp als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Riegler als Schriftführer, in der Strafsache gegen Walter E***** wegen des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB und weiterer strafbarer Handlungen über die Nichtigkeitsbeschwerde und die (nicht ausgeführte) Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes Salzburg als Schöffengericht vom 18. März 1998, GZ 38 Vr 2.951/96-42, ferner über seine implizierte Beschwerde gemäß § 494a Abs 4 (§ 498 Abs 3) StPO nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den
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Auszug
Entscheidungstext 14Os186/98 - Oberster Gerichtshof, 02 März 1999
GerichtOGHEntscheidungsdatum02.03.1999Geschäftszahl14Os186/98KopfDer Oberste Gerichtshof hat am 2. März 1999 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Massauer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Mayrhofer, Dr. Holzweber, Dr. Ratz und Dr. Philipp als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Riegler als Schriftführ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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