Entscheidungstext 2Nd502/99 - Oberster Gerichtshof, 28 Januar 1999

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.2Nd502/99

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko und Dr. Tittel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden (antragstellenden) Parteien

1.) Markus W*****, und 2.) Dagmar W*****, beide vertreten durch Dr. Peter Wallnöfer und Dr. Roman Bacher, Rechtsanwälte in Innsbruck, wider die beklagte Partei T*****, Bundesrepublik Deutschland, wegen ATS 9.032,95 sA, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

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Auszug


Entscheidungstext 2Nd502/99 - Oberster Gerichtshof, 28 Januar 1999

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

28.01.1999

Geschäftszahl

2Nd502/99

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter al...

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