Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat am 27. Jänner 1999 durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Brustbauer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rouschal, Dr. Schmucker, Dr. Habl und Dr. Ratz als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Matz als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Naser E***** wegen des Verbrechens nach § 28 Abs 2, Abs 3 und Abs 4 Z 3 SMG über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 7. Oktober 1998, GZ 6 c Vr 1319/98-67, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den
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Auszug
Entscheidungstext 13Os187/98 - Oberster Gerichtshof, 27 Januar 1999
GerichtOGHEntscheidungsdatum27.01.1999Geschäftszahl13Os187/98KopfDer Oberste Gerichtshof hat am 27. Jänner 1999 durch den Vizepräsidenten des Obersten Ger...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
