Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat am 18. Jänner 1999 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kuch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schmucker, Dr. Habl, Dr. Zehetner und Dr. Ratz als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Holy als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Dr. Bernt A***** und andere Angeklagte wegen des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB und einer anderen strafbaren Handlung über die Beschwerde des Angeklagten Gottfried H***** gegen den Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 11. September 1998, GZ 29 Vr 1986/96-669, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den
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Auszug
Entscheidungstext 11Os147/98 - Oberster Gerichtshof, 18 Januar 1999
GerichtOGHEntscheidungsdatum18.01.1999Geschäftszahl11Os147/98KopfDer Oberste Gerichtshof hat am 18. Jänner 1999 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kuch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schmucker, Dr. Habl...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Beteiligungen
BETRIFFT
- Rechtssätz 11Os147/98; - Oberster Gerichtshof, 18 Januar 1999
- Rechtssätz 11Os147/98; - Oberster Gerichtshof, 18 Januar 1999
- Rechtssätz 11Os120/87 - Oberster Gerichtshof, 22 September 1987
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