Entscheidungstext 2Nd6/98 - Oberster Gerichtshof, 30 Oktober 1998

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.2Nd6/98

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Angst als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter und Dr. Baumann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Gerhard Franz W*****, 2. Claudia W*****, 3. mj. Philipp W***** und 4. mj. Sebastian W*****, alle vertreten durch Dr. Reinhard Kohlhofer, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei E*****-AG, ***** vertreten durch Dr. Maximilian Motschiunig, Rechtsanwalt in Klagenfurt, wegen Leistung und Feststellung (Gesamtstreitwert S 1,504.459,32), über den Delegierungsantrag der beklagten Partei den

Beschluß

gefaßt:

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Auszug


Entscheidungstext 2Nd6/98 - Oberster Gerichtshof, 30 Oktober 1998

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

30.10.1998

Geschäftszahl

2Nd6/98

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Angst als Vorsitzenden sowie durch...

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