Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat am 29. Oktober 1998 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rzeszut als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schindler, Dr. E. Adamovic, Dr. Holzweber und Dr. Philipp als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Cihlar als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Ludwig S***** wegen des Finanzvergehens der versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs 1 FinStrG über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes St. Pölten als Schöffengericht vom 28. Mai 1998, GZ 20 Vr 968/96-27, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschlußgefaßt:Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Entscheidungstext 12Os125/98 - Oberster Gerichtshof, 29 Oktober 1998
GerichtOGHEntscheidungsdatum29.10.1998Geschäftszahl12Os125/98KopfDer Oberste Gerichtshof hat am 29. Oktober 1998 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rzeszut als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schindler, Dr. E. Adam...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Wenn Sie bereits Kunde von vLex sind, hier zugreifen
Beteiligungen
BETRIFFT
- Rechtssätz 12Os110/84; - Oberster Gerichtshof, 13 September 1984
- Rechtssätz RS0097139 - Oberster Gerichtshof, 10 Dezember 1970
ERWÄHNT von
