Entscheidungstext 12Os125/98 - Oberster Gerichtshof, 29 Oktober 1998

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.12Os125/98

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat am 29. Oktober 1998 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rzeszut als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schindler, Dr. E. Adamovic, Dr. Holzweber und Dr. Philipp als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Cihlar als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Ludwig S***** wegen des Finanzvergehens der versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs 1 FinStrG über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes St. Pölten als Schöffengericht vom 28. Mai 1998, GZ 20 Vr 968/96-27, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

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Auszug


Entscheidungstext 12Os125/98 - Oberster Gerichtshof, 29 Oktober 1998

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

29.10.1998

Geschäftszahl

12Os125/98

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 29. Oktober 1998 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rzeszut als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schindler, Dr. E. Adam...

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