Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat am 29. Oktober 1998 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rzeszut als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schindler, Dr. E. Adamovic, Dr. Holzweber und Dr. Philipp als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Cihlar als Schriftführerin, in der Strafvollzugssache des Landesgerichtes für Strafsachen Wien betreffend Josef D*****, AZ 18a BE 1/98, über die Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien als Beschwerdegericht vom 24. August 1998, GZ 18 Bs 249/98-3, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den
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Auszug
Entscheidungstext 12Os137/98 - Oberster Gerichtshof, 29 Oktober 1998
GerichtOGHEntscheidungsdatum29.10.1998Geschäftszahl12Os137/9...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
