Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr und Hon. Prof. Dr. Danzl als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Friedrich Stefan (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Werner Bayer (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Alfred M*****, vertreten durch Dr. Stefan Kofler, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter, 1092 Wien, Roßauer Lände 3, im Revisionsverfahren nicht vertreten, wegen vorzeitiger Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit bzw Invaliditätspension, infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck als Berufungsgerichtes in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 19. Mai 1998, GZ 25 Rs 42/98g-72, womit infolge Berufung der klagenden Partei das Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Arbeits- und Sozialgerichtes vom 14. Jänner 1998, GZ 45 Cgs 64/94i-68, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen und zu Recht erkannt:
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Auszug
Entscheidungstext 10ObS350/98p - Oberster Gerichtshof, 20 Oktober 1998
GerichtOGHEntscheidungsdatum20.10.1998Geschäftszahl10ObS350/98pKopfDer Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht i...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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