Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat am 2. September 1998 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Brustbauer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Markel, Dr. Rouschal, Dr. E.Adamovic und Dr. Habl als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Kofler als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Josef Martin G***** wegen des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 erster Fall zweite Alternative StGB über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung der Staatsanwaltschaft sowie des Angeklagten gegen das Urteil des Geschworenengerichtes beim Landesgericht Innsbruck vom 23. Juni 1998, GZ 20 Vr 3562/97-32, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den
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Auszug
Entscheidungstext 13Os111/98 - Oberster Gerichtshof, 02 September 1998
GerichtOGHEntscheidungsdatum02.09.1998Geschäftszahl13Os111/98KopfDer Oberste Gerichtshof hat am 2. September 1998 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Brustbauer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Markel, Dr. Rouschal, Dr. E.Adamovic und Dr. Habl als weitere Richter, in Gegenwart der Richt...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
