Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Angst als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter, Dr. Schiemer, Dr. Tittel und Dr. Baumann als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj Kinder 1. Simon S*****, 2. Daniel S*****, und 3. Julia S*****, infolge "außerordentlichen" Revisionsrekurses der Kinder gegen den Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 25. Mai 1998, GZ 44 R 362/98f-47, womit der Beschluß des Bezirksgerichtes Liesing vom 9. März 1998, GZ 5 P 87/96y-44, abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
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Auszug
Entscheidungstext 2Ob225/98x - Oberster Gerichtshof, 27 August 1998
GerichtOGHEntscheidungsdatum27.08.1998Geschäftszahl2Ob225/98xKopfDer Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Angst als Vorsitzenden und durch ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Beteiligungen
BETRIFFT
- Rechtssätz 4Ob73/98h; - Oberster Gerichtshof, 17 März 1998
- Rechtssätz 4Ob91/98f; - Oberster Gerichtshof, 31 März 1998
ERWÄHNT von
